Bildungskarenz

Unsere Online-Kurse erfüllen alle Voraussetzungen für eine Weiterbildung im Rahmen der Bildungskarenz!

Nutzen Sie dabei alle Vorteile, die ein e-Learning- Kurs bietet:

● jederzeit Zugang zu den Kursinhalten

● Zeit und Ort für Lernen und Prüfungen einfach selbst bestimmen

● keine verpflichtenden Präsenzeinheiten

● Universitätszertifikat oder Diplom als Nachweis der erworbenen Kompetenzen

Wie funktioniert Bildungskarenz?

Die Bildungskarenz ermöglicht es ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen („karenzieren“) zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden. Einen Rechtsanspruch hat der/die ArbeitnehmerIn nicht.

Was gilt als Weiterbildung?

Als Weiterbildungen gelten Bildungsmaßnahmen (Kurse, Lehrgänge) mit beruflichem Bezug. Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug werden nicht im Sinne einer Weiterbildung akzeptiert. Alle Online-Kurse der AAA+ bzw. der Bildungspartner sind für Bildungskarenz geeignet!

Ab wann in Bildungskarenz?

Bildungskarenz kann vereinbart werden, wenn der/die ArbeitnehmerIn zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt war. Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate – die Höchstdauer 12 Monate. Bildungskarenz kann auch in Teilen in Anspruch genommen werden – es muss aber jeder Teil zumindest 2 Monate umfassen. Der Verbrauch in einzelnen Teilen ist innerhalb von 4 Jahren möglich. Maximal gibt es in 4 Jahren 12 Monate geförderte Bildungskarenz. Die Online-Kurse der AAA+ bzw. der Bildungspartner sind alle für den Zeitraum 2 bis 12 Monate konzipiert.

Bildungsnachweis

Der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche (inkl. Lernzeiten) muss schriftlich nachgewiesen werden (z.B. mit Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen). Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche. AAA+ bzw. die Bildungspartner stellen diese Bestätigungen oder Zeugnisse aus.

Fernlehrgänge können als zulässige Bildungsmaßnahme für die Gewährung von Weiterbildungsgeld herangezogen werden, wenn eine Bestätigung des Anbieters/des Instituts über das notwendige Stundenausmaß an Kurszeiten vorliegt. Dieses Stundenausmaß muss über einen „seminaristischen Kursanteil“ von mindestens 25 % verfügen.

Die hier angeführten Fernlehrgänge (Diplomlehrgänge, Universitätskurse) erfüllen dieses Erfordernis (seminaristischen Kursanteil von mindestens 25 %) durch Lehrzeiten, die über elektronische Medien (Lernvideos, PP-Präsentationen), über Internet-Recherchen, Lernziel-Kontrollen sowie bewerteten Seminar- oder Gruppenarbeiten angeboten werden.

Die Fernlehrgänge sind als Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen einer Bildungskarenz mit einer Dauer bis zu einem Jahr (maximal 52 Wochen/20 Wochenstunden) geeignet!

Nachweis bei akademischer Weiterbildung

Bei einem Studium gilt: Sie brauchen für den Weiterbezug des Weiterbildungsgeldes den Nachweis über Prüfungen über 4 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 8 ECTS pro Semester. Der Universitätskurs „Zertifizierte/r Business Manager/in“ weist 2 Semester mit 32 ECTS aus und erfüllt die Bedingungen.

Achtung! Wenn Sie den Nachweis nicht erbringen, kann das AMS das Weiterbildungsgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern! Beim Universitätskurs stellt die Universität Graz diese Bestätigungen problemlos aus.

Unterstützung durch AMS

Während der Bildungskarenz bekommen Sie „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes (wenn Sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllen). Bei Antragsstellung beim zuständigen AMS müssen Sie die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegen und die Anzahl der wöchentlichen Weiterbildungsstunden (Lernaufwand von mindestens 20 Wochenstunden; schriftliche Bestätigung des Anbieters der Weiterbildungsmaßnahme) belegen können. AAA+ bzw. die Bildungspartner stellen diese Bestätigung zum Lernaufwand pro Woche aus.

Zuverdienst während der Bildungskarenz

Während der Zeit der Bildungskarenz ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt (415,72 Euro im Jahr 2016), auch beim gleichen Arbeitgeber.

Versicherung

Während des Weiterbildungsgeldbezugs sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert. Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz. Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt.

Antragstellung und Auszahlung

Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Weitere Infos

Infoblatt AMS

Homepage AMS – Weiterbildungsgeld

Der Einsatz unserer Distance-Learning- Tools erlaubt es, die kostbare Resource „Zeit“ optimal einzusetzen und Weiterbildung – neben Familie und Beruf – nicht als Belastung, sondern als Chance zu sehen und zu nutzen.

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